Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen in Offenbach
Carola Schwab, Dipl. Sozialarbeiterin 069 829770-36 carola.schwab@diakonie-frankfurt-offenbach.de
Anita Weiß, Dipl. Sozialarbeiterin 069 829770-36 anita.weiss@diakonie-frankfurt-offenbach.de
Oliver Klingenberger-Pfahlert, Berater 069 829770-11 oliver.klingenberger-pfahlert@diakonie-frankfurt-offenbach.de
069 82 97 70-36 gerber15@diakonie-frankfurt-offenbach.de
Bürozeiten Montag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 9 bis 11 Uhr
Lilistraße 14-18 63067 Offenbach
Erreichbarbarkeit S-Bahn: Haltestelle Offenbach Ledermuseum
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Im Betreuten Wohnen erhalten Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Lebenskrisen sowie deren Angehörige und Bezugspersonen Unterstützung und Beratung. Die Unterstützung erfolgt in der eigenen Wohnung oder in der Wohngemeinschaft des Diakonischen Werks für Frankfurt und Offenbach.
Ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen Ziel des Betreuten Wohnens ist es, psychisch erkrankten Menschen, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Die Unterstützung erfolgt je nach Bedarf, ein- bis mehrmals wöchentlich – in der Regel durch Hausbesuche von Sozialarbeiter*innen.
Angeboten werden:
Die Wohngemeinschaft Vier Plätze bietet die Wohngemeinschaft für chronisch psychisch erkrankte Menschen in Offenbach. Im Erdgeschoss eines Wohnhauses stehen dafür vier Zimmer zur Verfügung, die Bewohner können ihre eigenen Möbel mitbringen. Sie teilen sich Küche, zwei Bäder und einen Gemeinschaftswohnraum. Betreut wird die Wohngemeinschaft von einer Sozialarbeiterin/einem Sozialarbeiter. Die Bewohner erhalten alle Unterstützungsangebote des Betreuten Wohnens.
Voraussetzungen des Betreuten Wohnens Unterstützung erhalten Menschen, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine ärztliche Bescheinigung über eine psychische Erkrankung besitzen. Zum Betreuten Wohnen verweisen Sozialpsychiatrische Dienste, niedergelassene Fachärzte (Neurologen, Psychiater) sowie Beratungsstellen, Kliniken oder Angehörige. Die Finanzierung erfolgt über den Landeswohlfahrtsverband.
Die Teilnahme am Betreuten Wohnen erfolgt ausschließlich freiwillig. Die Mitarbeitenden des Betreuten Wohnens unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.