Geplante Kürzung der Bundesmittel für unabhängige Asylverfahrensberatung würde individuelle Beratung gefährden / Mehr als 1.000 Menschen wurden beim Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach im Jahr 2025 beraten
Eine einzige Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann entscheidend dafür sein, ob ein Mensch in Deutschland Schutz erhält. Für viele Geflüchtete ist es jedoch alles andere als einfach, in diesem Gespräch die eigene Geschichte zu erzählen – insbesondere dann, wenn Verfolgung, Folter, Genitalverstümmelung, sexualisierte Gewalt oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen Teil der eigenen Geschichte sind. Genau hier setzt die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung (AVB) an. Sie bereitet Menschen individuell auf ihre Anhörung vor, informiert über das Verfahren und unterstützt sie dabei, ihre Fluchtgründe verständlich und vollständig darzustellen.
Sie erklärt, was auf die Menschen zukommt, und informiert nach einer Entscheidung über Rechte und Pflichten sowie nächste Schritte. Dazu gehören beispielsweise die Wahrung von Klagefristen, die Aufklärung über die Entscheidung und – wenn nötig – die Vermittlung an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Auch besondere Schutzbedarfe können früher erkannt und notwendige weitere Hilfen, zum Beispiel medizinische oder psychologische Unterstützung, vermittelt werden.
Doch dieses Angebot ist gefährdet. Die Bundesregierung plant, die Bundesmittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung von 24,5 Millionen Euro im Jahr 2026 auf fünf Millionen Euro im Jahr 2027 zu reduzieren. Das entspricht einer Kürzung um rund 80 Prozent.
Für die Diakonie Frankfurt und Offenbach würde eine solche Kürzung unmittelbar die Arbeit der Asylverfahrensberatung treffen. 1.390 Menschen wurden allein dort im Jahr 2025 beraten.
„Die Menschen kommen gerade erst aus einer oft extrem bedrohlichen Situation, fliehen und sollen dann sehr detailliert über die Ereignisse sprechen, die sie zur Flucht gebracht haben“, sagt Barbara Lueken, Asylverfahrensberaterin. „Wir helfen dabei, die Angst vor dem Verfahren zu reduzieren und die Kontrolle über das eigene Leben ein Stück zurückzugewinnen.“
Wenn die entscheidende Anhörung bevorsteht
Für Schutzsuchende ist die Anhörung beim BAMF ein entscheidender Moment. Was dort vorgetragen wird, bildet eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung über den Asylantrag. Viele Menschen wissen jedoch zunächst nicht, welche Informationen für ihr Verfahren relevant sind. Statt über konkrete Verfolgungsgründe sprechen sie beispielsweise über ihre Ausbildung, ihre Deutschkenntnisse oder ihre Dankbarkeit gegenüber Deutschland.
In der individuellen Beratung werden sie darüber aufgeklärt, welche Informationen relevant und im Verfahren benannt werden müssen. Das kann sehr belastend sein. Menschen, die Vergewaltigung, Folter oder andere Formen von Gewalt erlebt haben, sprechen darüber häufig nur schwer. Scham, Schuldgefühle und die Angst vor der Erinnerung können dazu führen, dass traumatische Erfahrungen zunächst verschwiegen werden. Hier ist es wichtig die Menschen zu unterstützen Worte für das erlittene zu finden und Sie zu ermutigen es zu verbalisieren.
Was durch die Kürzungen verloren gehen könnte
Nach den derzeit bekannten Plänen soll die bisher durch freie Träger geleistete individuelle Beratung künftig stärker durch Angebote des Bundesamtes selbst ersetzt werden. Damit droht aus Sicht der Beratung ein grundlegender Unterschied: Statt vertraulicher Einzelgespräche könnten Gruppenangebote stärker an die Stelle der individuellen Vorbereitung treten.
Gerade bei traumatischen Erfahrungen ist das problematisch. Wer über Vergewaltigung, Folter, Menschenhandel oder andere schwere Gewalterfahrungen sprechen muss, braucht Vertrauen und einen geschützten Raum. Die vom BAMF eigens durchgeführte bundesweite Evaluation der Asylverfahrensberatung hebt selbst hervor, dass ein unabhängiges und geschütztes Beratungsverhältnis wichtig ist, damit Schutzsuchende offen über sensible und für das Verfahren relevante Erfahrungen sprechen können. Genau dies aber droht nun abgeschafft zu werden.
Besonders wichtig: die Beratung in der geschlossenen Außenstelle der hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen am Flughafen Frankfurt
Eine besondere Bedeutung hat die Asylverfahrensberatung inzwischen am Frankfurter Flughafen. Seit dem 12. Juni 2026 findet dort ein sogenanntes Außengrenzenverfahren statt. Asylsuchende können die Erstaufnahmeeinrichtung im Transitbereich während des Verfahrens nicht verlassen. Gerade in einer solchen geschlossenen Situation ist aus Sicht der Diakonie der Zugang zu einer unabhängigen Beratungsstelle entscheidend.
„Gerade dort, wo Menschen besonders eingeschränkt sind, braucht es eine Stelle, die nicht Teil der Behörde ist und die ihnen erklärt, was mit ihnen passiert“, sagt Barbara Lueken. „Diese Unabhängigkeit ist kein Luxus. Sie ist eine Voraussetzung dafür, dass Menschen ihre Rechte kennen und wahrnehmen können.“
Die Asylverfahrensberatung der Diakonie Frankfurt und Offenbach arbeitet an drei Standorten: im Evangelischen Beratungszentrum am Weißen Stein, in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Büdingen sowie im Transitbereich des Flughafens Frankfurt. Zum Angebot gehören neben der allgemeinen Asylverfahrensberatung auch spezielle Beratung für unbegleitete minderjährige Geflüchtete und für Frauen.
Die Sozialpolitische Offensive Frankfurt macht mit ihrer Kampagne auf die Folgen von Kürzungen sozialer Angebote aufmerksam. Die Asylverfahrensberatung zeigt dabei exemplarisch, was hinter den Haushaltszahlen steht: Menschen, die Unterstützung brauchen, damit ihre persönliche Geschichte gehört werden kann, damit das im Grundrecht und der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschriebenen Recht auf Asyl umgesetzt wird.
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