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SICHTWEISEN
Frühförderung für Kinder mit Blindheit und Sehbehinderung

Wenn bei einem Kind eine Sehbehinderung oder Blindheit festgestellt worden ist, entstehen meist Verunsicherung und viele Fragen bei den Eltern: „Wie geht es weiter? Wie wird sich unser Kind entwickeln? Wie können wir unser Kind unterstützen? Wie schaffen wir es, unserem Kind, aber auch der Familie gerecht zu werden?“.

Ein zu früh gibt es nicht….

Eltern können sich unmittelbar an die Frühförderstelle „Sichtweisen“ mit ihren Fragen wenden. Das Angebot kann vom Säuglingsalter bis zur Einschulung der Kinder in Anspruch genommen werden. Bei vielen Kindern liegen neben der Sehbehinderung oder Blindheit noch weitere Behinderungen vor.

Ganzheitlichkeit, Lebensweltorientierung, Individualität, Teilhabe

Die Familien lernen im Laufe der Zeit, die Welt vielfältiger wahrzunehmen und ihren Kindern begreiflich zu machen. Welche Gegenstände sind interessant zu ertasten? Welche unangenehm? Welche Bilderbücher und Spielsachen haben knallige Farben oder machen interessante Geräusche? Wonach riecht es in welchen Räumen? Welche Lichtquellen unterstützen das Sehen, welche blenden?

Die Fachkräfte der Frühförderstelle gestalten zusammen mit den Eltern, der Familie und weiteren wichtigen Bezugspersonen für das Kind ein Umfeld, das seine Entwicklung, seine Fähigkeiten, seine gesamte Persönlichkeit anregt und seine eigenen Kräfte mobilisiert.
Dafür kommen die Fachkräfte in das Elternhaus, in die Krabbelstube oder Kindertagesstätte. Sie arbeiten eng zusammen mit Ärzten, Therapeuten und Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen.
Ziel ist, die aktive Teilhabe des Kindes und der Familie an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Das Einzugsgebiet von „Sichtweisen“ umfasst neben den Städten Frankfurt, Offenbach und Darmstadt die Landkreise Offenbach, Darmstadt-Dieburg, Odenwald und Bergstraße.

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